In der Kfz-Versicherung tobt ein Preiskrieg, denn schon seit Jahren sind die Beitragseinnahmen rückläufig. Daher wird die Kostenbremse zunehmend bei der Schadensregulierung angesetzt: Statt zügig zu regulieren, wird gekürzt, bestritten, abgelehnt, gefeilscht, vor allem aber auf Zeit gespielt!

Anwälte die sich mit Verkehrsrecht befassen, beobachten die zunehmende Tendenz gerade bei Fällen, die an sich unkompliziert gelagert sind, so dass eine Klärung in 2 – 3 Wochen möglich wäre, sich schleppend über Monate hinzuziehen.

Diese Zermürbungstaktik beginnt oft schon mit dem ersten Schreiben. Die gegenseitige Versicherung antwortet einfach nicht. Nach dem zweiten oder gar dritten Schreiben werden berechtigte Schadenspositionen einfach gekürzt oder mit unsinnigem Anzweifeln abgelehnt. Typisch hierfür sind vor allem: Restwertabzug, Mietwagenkosten, die Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenkosten, übliche Aufschläge von Werkstätten auf Ersatzteilpreise, aber auch viele anderen kleine Kostenpunkte, wie Fahrtkosten d. Gutachters, Innenreinigung, Ersatz von im Fahrzeug befindlichen Wert-/Gegenständen etc. .

Häufig werden von Versicherern die vorgelegten Schadensgutachten von eigenen Gutachtern geprüft und – meist unberechtigt – gekürzt. Damit ufert die Korrespondenz so aus, dass erst, wenn nach monatelangem Gefeilsche ein Anwalt Klage über Summen von € 100, € 200 oder € 300,00 einreicht, anerkannt wird. Viele Geschädigte geben entnervt vorher auf, meist weil sie kein Klagerisiko eingehen möchten.

Das dieses Verhalten der Versicherungswirtschaft insgesamt einen Vorteil in Millionenhöhe verschafft, liegt angesichts von ca. 2,3 Millionen Unfällen jährlich auf der Hand.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass Versicherte von ihrer Versicherung (auch Rechtschutz!) mit Geschick davon abgehalten werden, ihre Rechte mit Hilfe eines Rechtsanwalts geltend zu machen. Dass dabei ein Gutteil ihrer Ansprüche unter den Tisch fällt – weil es unter anderem keine gute Idee ist, ausgerechnet denjenigen die Schadenshöhe bemessen zu lassen, der für die Kosten aufkommen muss – kriegen viele gar nicht mit. Dies obwohl auch Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite zu bezahlen sind.

Grundsätzlich sind Ihre Recht nach einem (unverschuldeten) Verkehrsunfall folgende:

  1. Freie Wahl des Sachverständigen zur Feststellung von Schadensumfang, -höhe, Wertminderung, Wiederbeschaffungsdauer, und –wert, Reparaturdauer
  2. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens – auch und sogar markengebundene Fachwerkstatt
  3. Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  4. Im Totalschadensfall: Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich tatsächlich Restwerts des Unfallfahrzeuges. Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot zumutbar ist
  5. Recht auf Ihren Anwalt. So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen berücksichtigt werden.